BayVGH, Aktenzeichen: 11 CS 09.1122 – Urteil vom 28.07.2009: Die Anerkennung eines von einem anderen EU-Mitgliedsstaat erteilten Führerscheins kann verweigert werden, wenn bei dieser Erteilung das Wohnsitzprinzip nicht beachtet worden ist und sich diese Nichtbeachtung unmittelbar aus dem Führerschein selbst ergibt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtsh…
Quelle: verkehrsanwaelte.de