BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 166/07 – Urteil vom 05.09.2008: Dringt aufgrund ungeklärter Ursache an mehreren Stellen Feuchtigkeit in das Wageninnere eines Gebrauchtwagens und waren Fachbetriebe nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Tatsache, dass ein Sachverständiger in einem anschließenden Gerichtsverfah…
Quelle: verkehrsanwaelte.de