Fehlende Originallackierung stellt bei Gebrauchtfahrzeug keinen Mangel dar

BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 191/07 – Urteil vom 20.05.2009: Ein Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die bei Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Originallackierung vor der Auslieferung des Fahrzeugs beschädigt wird. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH), wie jetzt die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrech…
Quelle: verkehrsanwaelte.de