Fahrerlaubnis-Entzug nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung zulässig

VG Berlin, Aktenzeichen: VG 4 A 139.08 – Urteil vom 12.09.2008: Bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis darf die Fahrerlaubnisbehörde auch auf das Ergebnis einer möglicherweise rechtswidrig erfolgten Blutentnahme zurückgreifen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin zwei vorläufige Rechtsschutzanträge gegen die Entziehung von Fahrerlaubnisse…
Quelle: verkehrsanwaelte.de