BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 354/08 – Urteil vom 14.10.2009: Die Einstandspflicht aus einem Garantievertrag für ein Kraftfahrzeug kann im Schadensfall nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine formularmäßig vorgesehene Inspektion beim Verkäufer durchgeführt und eine Rechnung über die schon erfolgte Reparatur vorgelegt werden muss. Dies hat der Bundesgeri…
Quelle: verkehrsanwaelte.de