BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 334/06 – Urteil vom 20.02.2008: Storniert ein Käufer den Autokauf-Vertrag eines Neuwagens, muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe der in Zahlung gegebene Gebrauchtwagen zurückgenommen werden. Bei der Auflösung eines solchen Vertrags müssen sämtliche Vereinbarungen rückabgewickelt werden, zitieren die Verk…
Quelle: verkehrsanwaelte.de