BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: I ZR 192/06 – Urteil vom 08.11.2007: Autowerkstätten dürfen nicht mit Rabattenangeboten locken, die in der Folge den Kunden eines Versicherungsbetrugs schuldig werden lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Mitteilung der Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlicht. Im verhandelten Fall ging es um die Repa…
Quelle: verkehrsanwaelte.de