OLG Karlsruhe, Aktenzeichen: 8 U 34/08 – Urteil vom 25.11.2008: Die Bereitschaft eines Autohändlers oder der Werkstatt, einen Mangel am Fahrzeug ohne Vorbehalt kostenlos nachzubessern, kann auch als Anerkennung eines bereits am Neuwagen vorhandenen Mangels gedeutet werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor, auf das die Verke…
Quelle: verkehrsanwaelte.de