UPE-Aufschläge müssen bei Abrechnung auf Gutachtenbasis gezahlt werden

LG Coburg, Aktenzeichen: 33 S 14/09 – Urteil vom 31.07.2009: Wird ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Fahrzeug nicht auf Kosten des Unfallverursachers repariert, sondern der erforderliche Betrag laut eines Gutachtens verlangt (sog. fiktive Abrechnung), zählen zu diesen ersatzfähigen fiktiven Kosten auch die „UPE-Aufschläge“, wenn und soweit sie regional…
Quelle: verkehrsanwaelte.de