Kfz-Werkstatt haftet für Eintragungen im Serviceheft

OLG München, Aktenzeichen: 7 U 3028/07 – Urteil vom 02.04.2009: Eine Kfz-Werkstatt haftet für fehlerhafte Eintragungen im Inspektions-Serviceheft. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München hervor. Wie die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) berichten, zählt es zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Werkstatt, das Serviceheft korre…
Quelle: verkehrsanwaelte.de