Garantiebindung der Autohersteller rechtmäßig

BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 187/07 – Urteil vom 12.12.2007: Autohersteller dürfen ihre Kunden durch großzügige Garantieversprechen an ihre Vertragswerkstätten binden. Es benachteilige die Kunden nicht unangemessen, wenn Garantieansprüche davon abhängig seien, dass regelmäßige Wartungen in der Marken-Vertragswerkstatt vorgenommen würden, entschied der Bundesg…
Quelle: verkehrsanwaelte.de

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