Formulierung »Versicherungsgutachten erstellen, Schaden beheben« ist Reparaturauftrag

AG München, Aktenzeichen: 241 C 23787/07 – Urteil vom 06.05.2009: Erteilt ein Kunde seiner Autowerkstatt einen Auftrag mit dem Inhalt „Versicherungsgutachten erstellen, Schaden beheben“ ist dieser so zu verstehen, dass die Werkstatt berechtigt ist, das Auto zu reparieren, falls das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. …
Quelle: verkehrsanwaelte.de