Handyverbot gilt nicht für Festnetz-Mobilteil

OLG Köln, Aktenzeichen: 82 Ss-OWi 93/09 – Urteil vom 22.10.2009: Die Benutzung eines Festnetz Mobilteils während der Fahrt fällt nicht unter das so genannte Handyverbot. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln laut den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV). Ein Bonner Autofahrer war etwa drei Kilometer von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche…

Quelle: verkehrsanwaelte.de