Grünirrtum verzeihbar

OLG Koblenz, Aktenzeichen: 1 Ss 333/03 – Urteil vom 10.05.2004: Das Überfahren einer roten Ampel muss nicht zwangsläufig ein Fahrverbot zur Folge haben. Dies gilt beispielsweise bei direkt nebeneinander gehängten Lichtsignalen und einem irrtümlich wahrgenommenen »Grün« für eine andere Fahrbahn. Das geht aus einem jetzt von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrech…

Quelle: verkehrsanwaelte.de

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