Fahren mit Sandalen darf nicht geahndet werden

OLG Celle, Aktenzeichen: 322 Ss 46/07 – Urteil vom 13.03.2007: Wer einen LKW mit Sandalen lenkt, darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zumindest dann, wenn Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Im entschiedenen Fall lenkte ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug mit Schuhen, die …

Quelle: verkehrsanwaelte.de