Ausrede »Zwilling« schont Geldbeutel nicht

VG Neustadt, Aktenzeichen: 6 K 839/06.NW – Urteil vom 16.11.2006: Das Foto eines Zwillingsbruders bewahrt einen mutmaßlichen Verkehrssünder zwar unter Umständen vor einem Bußgeld – jedoch nicht vor einer Verwaltungsgebühr. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt an der Weinstraße hervor, auf das jetzt die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht…

Quelle: verkehrsanwaelte.de

Comments are closed.