Ausrede »Aus Sorge« zieht nur selten

OLG Karlsruhe, Aktenzeichen: 1 Ss 81/05 – Urteil vom 08.08.2005: Die Sorge um ein krankes Kind allein ist noch kein Grund, ein Tempolimit zu missachten. Nur wenn die sofortige Hilfe »zwingend erforderlich« ist, darf ein Autofahrer ausnahmsweise schneller fahren als erlaubt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem von den Verkehrsanwälten (Arge Ver…

Quelle: verkehrsanwaelte.de