Auch das Amtsgericht Güstrow stellt Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch den Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, ein. Den Einstellungsbeschluss vom 16.11.2009, der sich auf eine Ordnungswidrigkeit vom 28.04.09 – also vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – bezieht, finden Sie beigefügt.