Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern 8 C1623/07 sowie den daraufhin ergangenen Hinweisbeschluss.
Das Landgericht (Berufungskammer) Kaiserslautern billigt die Abrechnung auf der Basis des Schwacke-Mietpreis-Spiegels zzgl. 20 % Aufschlag. Nach diesem Beschluss haben in einer von Vielzahl von anhängigen Prozessen die Versicherungen mittlerweile Zahlung geleistet und die Kosten übernommen.