„Die geforderten Kosten (Mietwagen) sind überhöht. Wir erstatten den sich nach dem Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen ergebenden Betrag“.
Wenn auch die grammatikalische Ausrichtung dieser Aussage durchaus Rätsel aufgibt – die Kernaussage war klar: Seitens der Generali wollte man die Mietwagenkosten, orientiert am Schwacke-Mietpreisspiegel, nicht bezahlen. Die Überteuerung machte immerhin 65,56 EUR aus. Ein Anwalt war bislang ob geklärter Haftung nicht im Boot. Erbost verlangte der Vermieter restliche Zahlung, begründete dies inhaltlich und stellte in Aussicht, dass der Geschädigte bei Nichtzahlung „einen versierten Fachanwalt (z.B. über Schadenfix)“ beauftragen werde.
Die Generali indes zeigte sich unbeeidruckt weiter geizig und zahlte nicht.
Der dann über schadenfix.de eingeschaltete versierte Fachanwalt forderte unter Hinweis auf die beim zuständigen Amtsgericht geltende Rechtsprechung (pro Schwacke) zur Zahlung auf. Auch dies erweichte die Herzen der Textbaustein erstellenden Beitragsverwalter zunächst nicht. Erst ein Anruf beim Sachbearbeiter und der erneute Hinweis auf die örtlliche Rechtsprechung veranlasste zur Handlung: „Warten Sie, wir haben da eine Liste mit Rechtsprechung. Amtsgericht Mainz… Amtsgericht Mainz… Wie hoch war der Differenzbetrag nochmal?…..65 EUR?!?!? Wissen Sie Was? Das zahlen wir doch, ich weise Ihnen das sofort an, dann ist Ruhe.“ Genau. Wir lernen:
Kohle über Schwacke gibts
häufig über schadenfix.