Schluss mit den Videkameras auf Autobahnen? Vielen war es ein Dorn im Auge, jetzt wurde erfolgreich gegen festinstallierte Kameras zur Überwachung des Autoverkehrs geklagt. Das OLG Oldenburg (Az.: Ss Bs 186/09) hat darin einen „schwerwiegenden Eingriff“ in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gesehen. Die durch die Überwachung gewonnenen Messdaten dürfen in Prozessen nicht als Beweis verwendet werden, um etwas Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße zu belegen.
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