Auch das Amtsgericht Oberhausen hat mit Beschluss vom 22.10.2009 ein Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, eingestellt. Der Abstandsverstoß wurde bereits am 25.11.2008 – also vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – begangen. Den Einstellungsbeschluss und den Bußgeldbescheid finden Sie beigefügt.
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