Zug um Zug

Auch ein an der Reparatur beteiligter Azubi zum Mechatroniker kann sich auf das Werkstattrisiko berufen, Anmerkung zu Urteil des LG Ansbach vom 25.10.2024 (3 O 606/23) und Hinweisbeschluss des OLG Nürnberg vom 28.01.2025 (4 U 2183/24)

Verfasser: am 18. Februar 2025

Das Landgericht Ansbach hatte im Kern über weitere Reparaturkosten von 838,98 € in 1. Instanz zu entscheiden, weil der Haftpflichtversicherer des Schädigers im Wege der Widerklage die bereits gezahlten knapp 20.000 € zurückforderte. Der Geschädigten befand sich zum Unfallzeitpunkt im 3. Lehrjahr zum Kfz-Mechatroniker. Er beauftragte die Werkstatt seines Arbeitgebers mit der Reparatur des verunfallten Fahrzeuges [...]weiterlesen