Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, wann ein Fahrzeug als sogenanntes "Montagsauto" einzustufen ist und daher ein weiteres Nacherfüllungsverlangen für den Käufer unzumutbar ist. Der Kläger kaufte am 14. Juni 2008 zum Preis von 133.743 € brutto von der Beklagten ein neues Wohnmobil, das ihm Ende April 2009 gegen [...]weiterlesen