Im Totalschadensfall teilen die eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer den Geschädigten gerne und mit einer gewissen Regelmäßigkeit mit, dass eine Nutzungsentschädigung zumindest "derzeit leider nicht" bezahlt werden kann. Man würde dies aber "sehr gerne" machen, wenn die Ersatzbeschaffung z.B. durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I nachgewiesen wird. Es wird auch nicht die Behauptung gescheut, dass ansonsten eine derartige Entschädigung [...]weiterlesen
Wie lange erhalte ich Nutzungsausfallentschädigung?
Die Dauer des Nutzungsausfallzeitraums richtet sich nach dem Gutachten, so ein weit verbreiteter Irrglaube. Dieser Irrglaube erspart den Haftpflichtversicherern jährlich Unsummen. Tatsächlich kann sich aus dem Gutachten nur eine Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturdauer ergeben und dies auch nur als Prognose. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr expressis verbis klargestellt, was Haftpflichtversicherer gerne "übersehen": „Der Anspruch auf Ersatz des [...]weiterlesen
Nutzungsausfall:Auch Kleinvieh macht Mist – Teil 3
Das grundsätzlich ein Anspruch auf Nutzungsausfall während der Dauer der Ersatzbeschaffung oder der Reparatur besteht, bestreiten selbst die Versicherer nicht. Gestritten wird aber gerne über den Zeitraum, für welchen die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall zahlen muss. Der Zeitraum wird entweder durch die Dauer der Reparatur oder durch die Dauer der Ersatzbeschaffung bestimmt, wobei [...]weiterlesen