Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung eine Verweisung des Geschädigten auf eine günstigere Drittwerkstatt nicht zulässig ist, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er markentreu ist (siehe hierzu insbesondere das BGH-Urteil vom 20.10.2009, Aktenzeichen: VI ZR 53/09 - sogenanntes VW Urteil). Zu finden unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=b2dfbb97bab5933953de569360f46f63&nr=50257&pos=0&anz=1 Auf Grundlage dieser [...]weiterlesen