Wiesbaden/Berlin (DAV). Wer die Tür seines geparkten Autos öffnet, sollte in den Rückspiegel schauen, um Unfälle zu vermeiden. Tut er das nicht, kann er möglicherweise auf dem Schaden sitzen bleiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden vom 2. Dezember 2011 (AZ: 9 S 16/11) hervor, auf die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins [...]weiterlesen