Vorführwagen

BGH: Begriff „Vorführwagen“ enthält keine Aussage über das Alter des Fahrzeugs

Verfasser: am 15. September 2010

Rechtsanwalt Romanus SchlemmDieses aktuelle Urteil wird Gebrauchtwagenhändler erfreuen: Der BGH hatte am 15.09.2010 (AZ VIII ZR 61/09) über einen Fall zu entscheiden, bei welchem ein vom Verkäufer als Vorführwagen genutztes, gebrauchtes Wohnmobil von einem Händler unter Verwendung eines Bestellformulars für gebrauchte Wohnmobile im Jahre 2005 verkauft wurde. Im Kaufvertrag wurde angegeben: der abgelesene Kilometer-Stand und die "Gesamtfahrleistung [...]weiterlesen