vorbesitzer

Gebrauchtwagenhändler muss über Vorbesitzer aufklären sagt der BGH: Az: VIII ZR 38/09

Verfasser: am 16. Dezember 2009

schadenfixbloggerDer Käufer eines Gebrauchtwagens muss genau über die Anzahl der Vorbesitzer informiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden (Az: VIII ZR 38/09). Einem Autokäufer aus Sachsen-Anhalt stehen damit mehr als 6.700 Euro Schadenersatz für einen 15 Jahre alten Audi A6 zu. Den Wagen hatte der Mann gekauft – allerdings ohne [...]weiterlesen