Geht nicht! Doch! Der Rekordhalter unter unseren Mandanten hatte durch Parkverstöße 28 Punkte gesammelt. In § 4 StVG ist das Punktsystem geregelt. Dort sind folgende Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, vorgesehen: - Ergeben sich 8, aber nicht mehr als 13 Punkte, so hat die Fahrerlaubnisbehörde den [...]weiterlesen