Es kommt des Öfteren vor, dass in Verkehrsunfallklagen die Aktivlegitimation - ist der Kläger berechtigt, die Ansprüche tatsächlich im eigenen Namen geltend zu machen? - bestritten wird und bisweilen auch die Passivlegitimation - haftet diese konkrete Versicherung tatsächlich aufgrund des vorgetragen Unfallereignisses? -, dass aber in einem Verfahren beide Problematiken auftreten, ist die Ausnahme. 1. [...]weiterlesen