Das OLG Hamm hat kürzlich eine Entscheidung getroffen (Beschl. v. 30.09.2010 - III-3 RBs 336/09), die bei den aktuellen Witterungsverhältnissen besondere Aufmerksamkeit verdient.Gegenstand des Verfahrens war die mit einer Rechtsbeschwerde angegriffene Verurteilung eines Autofahrers wegen Nichtbeachtung eines Tempo 30 Schildes. Der Autofahrer gab an, dieses Schild nicht gesehen zu haben, weil es wegen Baumwuchs nicht [...]weiterlesen