Verkehrsteilnehmer

Ältere Verkehrsteilnehmer – ein Risiko?

Verfasser: am 29. August 2016

Rechtsanwältin Karin LangerGemäß § 2 Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Auch in § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist festgehalten, dass Bewerber um eine Fahrerlaubnis die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen müssen. Im Alter nehmen häufig die Seh- und Hörfähigkeit, das Reaktionsvermögen und die [...]weiterlesen