Typische Juristenantwort: Das kommt darauf an. Die Geschädigten nach einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht haben andere Interessen als diejenigen, denen Unfallflucht (= unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) vorgeworfen wird. Im Strafverfahren wollen die Unschuldigen einen Freispruch und die Fahrerflüchtigen einen möglichst guten Ausgang. In allen Fällen ist es ratsam, sich von einem im [...]weiterlesen