Das Landgericht Ansbach hat entschieden, dass in Fällen, in denen das verunfallte Fahrzeug nicht in der Liste Fraunhofer enthalten ist, zunächst aus der Schwacke-Liste der prozentuale Preisunterschied zwischen der Fahrzeuggruppe des beschädigten Fahrzeuges und derjenigen des Ersatzfahrzeuges zu ermitteln und dann auf die Preisangaben der Fraunhofer-Liste zu übertragen ist. Das Landgericht Ansbach stellt zunächst klar, dass bei [...]weiterlesen