Unfallschaden

Verkehrsrecht Saarlouis: Im Einzelfall keine Haftung des gewerblichen Autoverkäufers für einen nicht ordnungsgemäß behobenen Unfallschaden am verkauften Pkw (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 04.12.2017 – AZ: 708/17 (70))

Verfasser: am 28. Februar 2018

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterIn dem genannten Urteil hat das Amtsgericht Saarlouis entschieden, dass auch ein gewerblicher Verkäufer u.U. nicht für das Vorliegen eines nicht ordnungsgemäß behobenen Unfallschadens haftet, wenn er den Käufer über einen vom Vorbesitzer mitgeteilten Unfallschaden informiert und gleichzeitig klarstellt, dass er mangels Prüfung hierzu keine weiteren Angaben machen kann. In der schriftlichen Kaufvertragsurkunde war in [...]weiterlesen

KG stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern

Verfasser: am 14. Oktober 2011

Rechtsanwalt Romanus SchlemmDer Fall: Gebrauchtwagenkauf für € 8.490,00 von  Autohändler mit Angabe im Kaufvertrag: "reparierter Unfallschaden im Front- und Heckbereich" Es stellte sich  nach dem Kauf heraus, dass der PKW erhebliche Unfallschäden im Front- und Heckbereich aufwies, welche nicht fachgerecht behoben wurden. Der gerichtlich bestellte Sachverständige ermittelte Reparaturkosten von € 9.177,96 und stellte fest, dass die "Unfachgerechtheit" [...]weiterlesen

„Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“ – Dieses Handlungsgebot gilt nicht nur für Autokäufer, sondern erst Recht auch für gewerbliche Autoverkäufer!

Verfasser: am 31. Juli 2011

„Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!“ – Dieses Handlungsgebot gilt nicht nur für Autokäufer, sondern erst Recht auch für gewerbliche Autoverkäufer! Besondere Vorsicht ist bei erkennbaren Nachlackierungen geboten! Ein Beschluss des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, 4. Zivilsenat, 25.10.2010, Aktenzeichen 4 U 71/09) verdeutlicht hierzu anschaulich die Untersuchungs- bzw. (Sicht-)Kontrollpflichten, die nach der Rechtsprechung von einem seriösen Kfz-Händler [...]weiterlesen

„Stolperstein“ bei der Schadenregulierung: Markengebundene Fachwerkstatt und „freie Fachwerkstatt“

Verfasser: am 13. September 2010

Viele Haftpflichtversicherer sind dazu übergegangen, bei Bestehen ihrer Eintrittspflicht nach einem Verkehrsunfall den Geschädigten Fachwerkstätten in der Umgebung des Wohnsitzes zu benennen, die nicht markengebunden und preisgünstiger sind als Werkstätten der jeweiligen Automarken. Lässt der Geschädigte gleichwohl sein Auto in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren, so bleibt er auf einem Teil seines Schadens sitzen. Nach einem [...]weiterlesen