Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgrichts Saarbrücken vom 28.01.2009 stellt das Entfernen vom Unfallort eine Obliegenheitsverletzung des Autofahrers dar. In diesem Fällen tritt die Kaskoversicherung nicht ein und der Autofahrer verliert seinen Anspruch auf Schadensersatz. Zum Fall: Der Fahrer eines PKW kam nachts in einer Kurve von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Begrenzungsmauer eines am [...]weiterlesen