Das OLG Schleswig- Holstein hat in einer Entscheidung vom 05. 06.2013 (Az.: 7 U 11/12) festgestellt, dass eine Radfahrerin keinen Fahrradhelm trägt, aber nicht sportlich ambitioniert unterwegs ist, ein Mitverschulden an von ihr erlittenen Kopfverletzungen trägt, die durch einen Helm verhindert oder gemindert worden wären. Der Radfahrerin wurde wegen des fehlenden Kopfschutzes eine Mithaftung in [...]weiterlesen