Das Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 12.10.2017 siehe: http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-merzig-ueberwiegende-haftung-beim-ueberfahren-von-parkflaechen-bei-einem-parkplatzunfall-urteil-des-amtsgerichts-merzig-vom-12-10-2017/ ist rechtskräftig. Die Urteilsgründe: Urteil des AG Merzig vom 12.10.2017 Das Fachanwaltsprofil von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier: und das Verkehrsrechtsportal hier: http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter
Verkehrsrecht Merzig: Überwiegende Haftung beim Überfahren von Parkflächen bei einem Parkplatzunfall (Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 12.10.2017)
Das Amtsgericht Merzig hat in dem genannten Urteil entschieden, dass bei einem Parkplatzunfall derjenige die überwiegende Haftung zu tragen hat, der quer über eingezeichnete Parkflächen fährt. Wörtlich führt das Gericht wie folgt aus: "Der Beklagte zu 2) hat allerdings gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 2 StVO verstoßen. Das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme [...]weiterlesen