Häufig verspricht ein Arbeitgeber seinen Angestellten Außendienstmitarbeitern oder Kraftfahrern zur schnelleren Erledigung ihrer Aufgaben, etwaige Bußgelder für Lenkzeitüberschreitungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Ladungsverstöße oder sonstige Übertretungen zu übernehmen. Sofern der Arbeitgeber sein Versprechen hält, gibt es keine Probleme. Entsprechend eines Urteils des Bundesfinanzhofs vom 7.7.2004 VI R 29/00 muss der entsprechende Betrag, der bei Lenkzeitüberschreitungen auch mehrere 100 € [...]weiterlesen