Das BverwG hatte am 23.09.2010 über Klagen eines Fuhrunternehmers zu entscheiden, die sich gegen verschiedene Überholverbote für Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnabschnitten richteten. Sie betrafen die A7, A8 (Ost) und die A45. Ein Großteil der angegriffenen Überholverbote sah das BVerwG als rechtmäßig an. Quelle: Pressemeldung des BverwG Nr. 84/2010 vom 23.09.2010 as Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat [...]weiterlesen