In seinem Urteil vom 13.01.2011 (BeckRS 2011, 03189) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der in der Anmerkung zu Nr. 2300 VV geregelten Kappungsgrenze beschäftigt und unter anderem ausgeführt: "… Die Erhöhung der 1,3-fachen Regelgebühr auf eine 1,5-fache Gebühr ist einer gerichtlichen Über-prüfung entzogen. Für Rahmengebühren entspricht es allgemeiner Meinung, dass dem Rechtsanwalt bei der [...]weiterlesen