Der Fall: Unser Mandant erlitt einen Schaden an seinem PKW durch einen Stein, der von einem fahrenden LKW herabgefallen oder von diesem aufgewirbelt worden war. Das Problem: Die Haftpflichtversicherung lehnte eine Haftung ab, weil diesseits nicht der Beweis erbracht werden könne, dass der Stein von der Ladung herabgefallen war. Wörtlich hieß es in dem Ablehnungsschreiben: [...]weiterlesen
LG Heidelberg zur Haftung beim Steinschlagschaden
Das Landgericht Heidelberg hatte sich nach Klageabweisung in der Berufungsinstanz aktuell mit einem Steinschlag zu befassen. Der Fall: Ein mit Steinen (Sandkies oder Bauschutt) beladener Lkw befuhr die B3 zwischen Leimen und Nussloch, hinter ihm fuhr ein PKW. Auf einmal gab es einen Schlag, welcher zu einem Loch mit Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe des Pkw führte. [...]weiterlesen