München/Berlin (DAV). Wechselt ein Autofahrer ohne zu blinken von der Standspur der Autobahn auf die rechte Fahrspur und kommt es dadurch zu einer Kollision mit einem herannahenden Fahrzeug, haftet der von der Standspur Kommende allein. Die sogenannte Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs im fließenden Verkehr tritt dagegen zurück. Dies entschied das Oberlandesgericht München am 9. November [...]weiterlesen