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Nichts Neues vom BGH oder Wenn beim Versicherer die Alarmglocke zweimal klingelt

Verfasser: am 22. März 2012

Der Bundesgerichtshof hätte bezüglich der Mietwagenkosten noch so einiges klarzustellen und zu korrigieren, wenn er denn dürfte. So wäre vor allem interessant, wie sich der BGH zu den Schadensservice-Angeboten bzw. den Mietwagenvermittlungsangeboten der KH-Versicherer stellt, mithin welche juristische Bedeutung diesen durchaus umfangreichen ersten Anschreiben der Versicherer an die Geschädigten beigemessen wird. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte [...]weiterlesen