Der Bundesgerichtshof hätte bezüglich der Mietwagenkosten noch so einiges klarzustellen und zu korrigieren, wenn er denn dürfte. So wäre vor allem interessant, wie sich der BGH zu den Schadensservice-Angeboten bzw. den Mietwagenvermittlungsangeboten der KH-Versicherer stellt, mithin welche juristische Bedeutung diesen durchaus umfangreichen ersten Anschreiben der Versicherer an die Geschädigten beigemessen wird. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte [...]weiterlesen