Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7.06. 2011 ( 1 RB 75/11) ist es nicht erforderlich, ein mit dem Messsystem Provida 2000 ausgestatttetes Fahrzeug, dessen Eichung mit Sommerreifen erfolgte, nach dem Wechsel auf Winterreifen und dem anschließenden neuerlichen Wechsel auf Sommerreifen einer neuen Eichung zu unterziehen. Der Senat vertrat die Auffassung, maßgeblich sei alleine, ob der Zustand der [...]weiterlesen