Mietwagenkosten sind das leidige Thema Unfallregulierung. Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2004 das Fass aufgemacht und zwischenzeitlich hierzu - aus seiner revisionsrechtlichen Sicht - alles gesagt. Die Folge ist eine uneinheitliche Rechtsprechung; jedes Instanzgericht - in manchen Gerichten sogar jeder Richter - kocht sein eigenes Süppchen. Die 12. Kammer des Amtsgerichts Ingolstadt ist nunmehr auf die Linie des Landgerichts [...]weiterlesen
Auch bei der gerichtlichen Geltendmachung von Mietwagenkosten durch den Vermieter aus abgetretenem Recht geht es mit rechten Dingen zu
Mietwagenkosten sind das leidige Thema Unfallregulierung. Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2004 das Fass aufgemacht und zwischenzeitlich hierzu - aus seiner revisionsrechtlichen Sicht - alles gesagt. Die Folge ist eine uneinheitliche Rechtsprechung; jedes Instanzgericht, ja jeder Richter kocht sein eigenes Süppchen. Werden weitere Mietwagenkosten gerichtlich geltend gemacht, greift der beklagte KH-Versicherer überdies gerne zur Schrotflinte [...]weiterlesen
Erstattungsfähige Mietwagenkosten / Verunfallter Transporter / Landgericht Ansbach
Das Landgericht Ansbach hat entschieden, dass in Fällen, in denen das verunfallte Fahrzeug nicht in der Liste Fraunhofer enthalten ist, zunächst aus der Schwacke-Liste der prozentuale Preisunterschied zwischen der Fahrzeuggruppe des beschädigten Fahrzeuges und derjenigen des Ersatzfahrzeuges zu ermitteln und dann auf die Preisangaben der Fraunhofer-Liste zu übertragen ist. Das Landgericht Ansbach stellt zunächst klar, dass bei [...]weiterlesen
„Mietwagenkrieg“: bald Klärung durch BGH?
In der Terminsübersicht des BGH findet sich folgende Terminsankündigung: Verhandlungstermin: 12. April 2011 VI ZR 300/09 AG Bad Hersfeld -Urteil vom 30. Dezember 2008 – 10 C 75/08 LG Fulda -Urteil vom 18. September 2009 Die Parteien streiten um Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall. Die Klägerin, eine Autovermietung, stellte unter Anwendung eines so genannten Einheitstarifs Mietwagenkosten [...]weiterlesen
Mietwagenkosten – geizige Generali ganz großzügig
"Die geforderten Kosten (Mietwagen) sind überhöht. Wir erstatten den sich nach dem Fraunhofer Marktpreisspiegel Mietwagen ergebenden Betrag". Wenn auch die grammatikalische Ausrichtung dieser Aussage durchaus Rätsel aufgibt - die Kernaussage war klar: Seitens der Generali wollte man die Mietwagenkosten, orientiert am Schwacke-Mietpreisspiegel, nicht bezahlen. Die Überteuerung machte immerhin 65,56 EUR aus. Ein Anwalt war bislang ob [...]weiterlesen