Alleinhaftung des „Vorfahrtverletzers,“ auch wenn der Vorfahrtsberechtigte in der Straßenmitte fährt (Urteil des OLG Saarbrücken vom 13.12.2024 - Az. 3 U 23/24) Mit dem genannten, ausgesprochen interessanten Urteil hat das OLG Saarbrücken klargestellt, dass den Vorfahrtsberechtigten auch dann keine Mithaftung trifft, wenn er - wegen einer Fahrbahnverengung - in der Fahrbahnmitte gefahren ist, als ihm [...]weiterlesen