Schuß

BGH: Vorsicht beim Ausritt in den Wald…

Verfasser: am 11. März 2011

Rechtsanwalt Romanus SchlemmDer Bundesgerichtshof hatte am 15.02.11 (veröffentlicht am 10.03.11) über einen -zugegebenermaßen exotischen- Reitunfall zu entscheiden. Die Klägerin und eine Freundin ritten mit ihren Pferden auf einem Waldweg in der Nähe eines Jagdgebietes. Ca. nach der Hälfte der geplanten Reitroute vernahmen sie einen Schuß, setzten aber den Ausritt fort. Kurze Zeit später scheute jedoch das Pferd der Klägerin. Die Klägerin stürzte und zog sich Verletzungen zu. Sie verlangte dann von dem Jagdleiter Schmerzensgeld. Ihre Argumentation:  Ihr Pferd habe aufgrund eines weiteren Schusses, die ein Teilnehmer der Treibjagd abgegeben habe, gescheut.  Hinweis- oder Warnschilder  auf den Wegen zum Jagdgebiet hätten überdies gefehlt. [...]weiterlesen